Januar, März, April, November, Dezember
(außer Ferienzeiten)
Montag – Freitag 9.00 – 16.00 Uhr
Februar,
Mai – Oktober
Montag – Freitag 9.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Serviceleistungen:
• Zimmervermittlung
• Informationen zum gesamten Harz
• Fahrplanauskünfte
• Pauschalreisen – Wandern ohne Gepäck
• Angebote Wanderkarten, Harzliteratur, Souvenirs
• Vermittlung gastronomischer Leistungen
• Ausleihe von Fahrräder, Ski, Rodel, Nordic Walking Stöcke
• Buchausleihe
• Verkauf der HarzTourCard
Bei uns wird Qualität groß geschrieben!
Wir sind ein ausgezeichnetes Unternehmen der Initiative ServiceQualität. Wir haben uns dazu verpflichtet, Ihnen hochwertige Dienstleistungen anzubieten und lassen unser Angebot von unabhängigen Prüfern kontrollieren.
Testen Sie uns!
Hasselfelde ist mit dem Prädikat Luftkurort ausgezeichnet und erhebt Kurtaxe.
Erwachsene 1,50 €
Kinder, Alter 7-18 Jahre 0,75 €
Bei Entrichtung der Kurtaxe erhalten Sie die Harzgastkarte, mit der Sie außer
in Hasselfelde Ermäßigung beim Eintritt in über 60 Orten erhalten können.
Kostenfrei mobil im ganzen Harzkreis ab 2011
HATIX macht mobil – dieses besondere Angebot können Sie bei Ihrem Urlaub im Harz kostenfrei nutzen. Das Harzer Urlaubs-Ticket ermöglicht Ihnen freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz.
Wie können Sie HATIX nutzen?
Sie erhalten einen Meldeschein mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Dieser ist mit dem einheitlichen Logo HATIX gekennzeichnet und gilt als Harzer Urlaubs-Ticket. Der Meldeschein ist auszufüllen und berechtigt den Inhaber und weitere aufgeführte Personen zur kostenfreien Fahrt im eingetragenen Geltungszeitraum. HATIX ist gültig auf allen Linien der Harzer Verkehrsbetriebe, Q-Bus, Halberstädter Bus-Betriebe, Halberstädter Verkehrs-GmbH und der Verkehrsgesellschaft Südharz im Landkreis Harz. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt als Fahrausweis ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und Aushändigung des Meldescheins bis einschließlich zum Tag der Abreise.
Für das Harzer Urlaubs-Ticket gelten zusätzlich die Durchführungsbestimmungen.